Zugelassener CBAM-Anmelder: Antrag, Fristen und Kosten.
Seit dem 1. Januar 2026 dürfen CBAM-Waren oberhalb der 50-Tonnen-Schwelle nur noch zugelassene CBAM-Anmelder in die EU einführen. Auf dieser Seite: wer die Zulassung braucht, wie der Antrag im CBAM-Register läuft, welche Fristen gelten und welche Kosten auf Importeure zukommen. Habitat begleitet mittelständische Einführer durch das gesamte Verfahren – von der CBAM-Beratung bis zur ersten Jahreserklärung.
Vier Dinge, die jeder Importeur wissen muss.
Mit dem Start des definitiven CBAM-Regimes am 1. Januar 2026 ist der Status des zugelassenen CBAM-Anmelders von der Formalie zur Importvoraussetzung geworden.
CBAM-Waren – Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff – dürfen oberhalb der Bagatellschwelle nur noch von zugelassenen CBAM-Anmeldern in den freien Verkehr überführt werden.
Die Zulassung wird seit dem 31. März 2025 über das Zulassungsmodul (Authorisation Management Module, AMM) des CBAM-Registers beantragt – im Mitgliedstaat der Niederlassung, nach dem Verfahren der Durchführungsverordnung (EU) 2025/486.
Wer pro Kalenderjahr weniger als 50 Tonnen Nettomasse an Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemitteln und Zement einführt, braucht weder Zulassung noch Erklärung noch Zertifikate. Für Strom und Wasserstoff gilt diese Ausnahme nicht.
Wer die Zulassung braucht.
CBAM-Anmelder ist der Einführer, der in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassen ist und CBAM-Waren in den zollrechtlich freien Verkehr überführt. Ist der Einführer außerhalb der EU niedergelassen, übernimmt der indirekte Zollvertreter die Rolle des Anmelders (Art. 5 der Verordnung (EU) 2023/956). Die Pflichten – Zulassung, Jahreserklärung, Kauf und Abgabe von Zertifikaten – liegen damit klar beim Importeur, nicht beim Lieferanten im Drittland.
Entscheidend ist die Bagatellschwelle: 50 Tonnen Nettomasse je Einführer und Kalenderjahr, eingeführt mit der Verordnung (EU) 2025/2083. Sie ersetzt die frühere Wertgrenze von 150 Euro je Sendung und gilt für die massebasierten Waren Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel und Zement – nicht für Strom und Wasserstoff. Die Kommission überprüft den Schwellenwert jährlich.
Für die Praxis heißt das: Zählen Sie alle CBAM-Positionen eines Kalenderjahres zusammen, über alle Lieferanten und Sendungen hinweg. Wer die 50 Tonnen zu überschreiten droht, braucht die Zulassung – oder steuert bewusst unter der Schwelle. Wie die laufenden Pflichten nach der Zulassung aussehen, zeigt unsere Seite zur CBAM-Erklärung 2027.
Die Stichtage auf einen Blick.
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 31. März 2025 | Zulassungsanträge über das AMM des CBAM-Registers möglich (Durchführungsverordnung (EU) 2025/486) |
| 1. Januar 2026 | Definitives Regime: nur zugelassene CBAM-Anmelder dürfen oberhalb der 50-Tonnen-Schwelle importieren |
| 31. März 2026 | Übergangstoleranz: wer bis zu diesem Tag den Antrag gestellt hat, darf während des laufenden Verfahrens weiter importieren (Verordnung (EU) 2025/2083) |
| 1. Februar 2027 | Verkauf der CBAM-Zertifikate beginnt – rückwirkend für das Importjahr 2026 |
| 30. September 2027 | Erste CBAM-Jahreserklärung für die Einfuhren 2026; zum selben Datum sind die Zertifikate abzugeben |
Rechtsgrundlagen: Verordnung (EU) 2023/956, geändert durch Verordnung (EU) 2025/2083; Durchführungsverordnung (EU) 2025/486.
Artikel 26 der Verordnung (EU) 2023/956 setzt die Basissanktion für nicht abgegebene Zertifikate auf 100 Euro je Tonne CO2e (inflationsindexiert), angelehnt an die Sanktion des EU-Emissionshandels. Wer CBAM-Waren ohne Zulassung einführt, zahlt das Drei- bis Fünffache dieser Standardsanktion – und die Pflicht zur Abgabe der Zertifikate bleibt trotzdem bestehen. Wenn Sie die Frist verpasst haben: Antrag jetzt stellen, Einfuhren gegen die 50-Tonnen-Schwelle prüfen und das Gespräch mit der zuständigen Behörde nicht aufschieben. Wir unterstützen dabei.
Was CBAM ab 2026 wirklich kostet.
Der Preis der CBAM-Zertifikate leitet sich aus den Auktionspreisen der EU-ETS-Zertifikate ab. Für das Importjahr 2026 berechnet die Kommission gewichtete Quartalsdurchschnitte: der Preis für das erste Quartal 2026 lag bei 75,36 Euro und wurde am 7. April 2026 veröffentlicht. Ab 2027 stellt die Kommission auf Wochendurchschnitte um.
Kaufen können Sie Zertifikate erst ab dem 1. Februar 2027 – rückwirkend für 2026. Die Kosten laufen 2026 also bereits auf und gehören in die Rückstellungen. Ab Verkaufsstart müssen Anmelder zudem quartalsweise Zertifikate für einen Teil ihrer geschätzten Jahresemissionen vorhalten.
Die zweite Stellschraube sind die Emissionswerte selbst. Standardwerte nach der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 sind zulässig, tragen aber einen Aufschlag: 10 % für Einfuhren 2026, 20 % für 2027, 30 % ab 2028. Tatsächliche, verifizierte Emissionsdaten Ihrer Lieferanten kommen ohne Aufschlag aus – mit Karbon360° werden sie strukturiert erfasst und belastbar dokumentiert.

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Habitat begleitet den Antrag von Anfang an.
Ein Team für Betroffenheit, Antrag, Lieferantendaten und die erste Erklärung – remote, auf Deutsch, mit Umfang, Zeitplan und Preis schriftlich.
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Frequently asked.
Wer muss zugelassener CBAM-Anmelder werden?
Gilt der CBAM-Schwellenwert von 50 Tonnen auch für uns?
Wir haben den 31. März 2026 verpasst – dürfen wir noch importieren?
Was kostet ein CBAM-Zertifikat?
Können wir Standardwerte verwenden, statt Lieferantendaten einzusammeln?
Was macht ein indirekter Zollvertreter beim CBAM?
Klären Sie Ihren Anmelder-Status, bevor es teuer wird.
Kurzes Erstgespräch, klare Antwort: ob Sie eine Zulassung brauchen, wie der Antrag läuft und was bis zum 30. September 2027 zu tun ist. Umfang, Zeitplan und Preis erhalten Sie schriftlich.