CSRD-Beratung auf dem Stand nach dem Omnibus.
Seit dem 18. März 2026 gilt die Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 – und mit ihr ein neuer Zuschnitt der CSRD. Viele Unternehmen, die sich auf einen Bericht vorbereitet haben, sind nicht mehr berichtspflichtig; andere berichten erstmals 2028. Unsere CSRD-Beratung klärt zuerst, ob und wann Sie berichten müssen, und baut dann nur das auf, was Sie wirklich brauchen.
Was seit 2026 gilt.
Berichtspflichtig sind Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 1.000 Mitarbeitenden und zugleich mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz. Nicht-EU-Konzerne fallen über eine EU-Nettoumsatzschwelle von 450 Mio. Euro hinein.
Die Stop-the-clock-Richtlinie (EU) 2025/794 hat die zweite Welle um zwei Jahre verschoben. Wer die neuen Schwellen erfüllt, berichtet erstmals 2028 über das Geschäftsjahr 2027.
Die frühere dritte Welle ist aus der Pflicht gestrichen. Für KMU bleibt der freiwillige VSME-Standard.
Die Kommission hat die überarbeiteten ESRS am 3. Juli 2026 angenommen. Verpflichtend gelten sie für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027.
Vom Scope-Check zum ESRS-Bericht.
Wir beginnen mit der Frage, die alles andere entscheidet: Sind Sie nach nationalem Umsetzungsrecht berichtspflichtig, und ab wann?
CSRD-Pflicht nach Unternehmensgruppe.
| Unternehmen | Lage seit Omnibus I | Erster Bericht |
|---|---|---|
| Mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz | Berichtspflichtig nach ESRS | 2028 über das Geschäftsjahr 2027 |
| Welle 1 unterhalb der neuen Schwellen | Haben für 2024 und 2025 berichtet; fallen mit nationaler Umsetzung heraus | Übergang je Mitgliedstaat |
| Kapitalmarktorientierte KMU (frühere Welle 3) | Keine Pflicht mehr | Entfällt, freiwillig nach VSME |
| KMU und Zulieferer | Freiwillig; Daten werden dennoch angefragt | Jederzeit, als VSME-Bericht |
Stand 5. November 2026. Richtlinie (EU) 2026/470, in Kraft seit 18. März 2026; Umsetzung in nationales Recht bis 19. März 2027.
Wer 2028 über das Geschäftsjahr 2027 berichtet, muss ab dem 1. Januar 2027 Daten erheben, die der Bericht braucht. Welche Daten das sind, entscheidet die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Sie sollte deshalb vor Ende 2026 stehen – zusammen mit der Gap-Analyse gegen die vereinfachten ESRS.
Eine Gap-Analyse, die nicht mit Verantwortlichen und Terminen endet, ist eine Leseübung.
Frequently asked.
Gilt die CSRD noch für uns?
Wann müssen wir erstmals berichten?
Was ändern die vereinfachten ESRS?
Muss der CSRD-Bericht geprüft werden?
Was kostet eine CSRD-Beratung?
Klarheit über Ihre CSRD-Pflicht in einem Gespräch.
Nennen Sie uns Mitarbeitende, Umsatz und Konzernstruktur. Sie erhalten eine schriftliche Einschätzung Ihres Status und ein Festpreisangebot innerhalb von 48 Stunden.