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ESG- und Nachhaltigkeitsberatung für den Mittelstand.

Die Omnibus-Richtlinie hat 2026 neu verteilt, wer berichten muss – und die meisten CSRD-Ratgeber im Netz sind damit veraltet. Unsere ESG-Beratung beginnt deshalb beim Rechtsstand: Scope-Check nach den neuen Schwellen, doppelte Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS 1, VSME-Bericht oder vollständiger Nachhaltigkeitsbericht – mit eigener Software, zu Mittelstandskonditionen.

Stand 2026

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Was sich 2026 geändert hat.

Wer heute nach CSRD-Beratung sucht, findet überwiegend Texte aus 2024 – geschrieben für Schwellen, die nicht mehr gelten. Die Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 ist am 18. März 2026 in Kraft getreten und hat die Pflichten neu geschnitten. Vier Punkte entscheiden jetzt.

Neue Schwellen: 1.000 Mitarbeitende und 450 Mio. Euro

Berichtspflichtig bleibt, wer im Schnitt mehr als 1.000 Mitarbeitende hat und zugleich mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz erzielt – beide Kriterien zusammen. Nicht-EU-Konzerne fallen über eine EU-Nettoumsatzschwelle von 450 Mio. Euro hinein.

Welle 2 berichtet erst 2028

Die Stop-the-clock-Richtlinie (EU) 2025/794 hat die zweite und dritte Welle um zwei Jahre verschoben. Wer die neuen Schwellen erfüllt, berichtet erstmals 2028 – über das Geschäftsjahr 2027.

Kapitalmarktorientierte KMU sind raus

Die frühere dritte Welle ist aus der Berichtspflicht gestrichen. Für KMU bleibt der freiwillige VSME-Standard – und der Druck von Banken und Großkunden, die weiterhin Daten anfragen.

→ Vereinfachte ESRS ab 2027

Den delegierten Rechtsakt zu den überarbeiteten ESRS hat die Kommission am 3. Juli 2026 angenommen. Verpflichtend gelten sie für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2027 beginnen; die vorzeitige Anwendung für 2026 hängt an der rechtzeitigen Veröffentlichung im Amtsblatt.

Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 19. März 2027 umsetzen. Bis dahin entscheidet nationales Recht, wann Welle-1-Unternehmen unterhalb der neuen Schwellen aus der Pflicht fallen – genau die Frage, die wir im Scope-Check zuerst klären.

So helfen wir

ESG-Beratung in fünf Bausteinen.

Kein Konzernprojekt, keine Folienschlacht: Jeder Baustein endet mit einem Dokument, das Sie behalten – einzeln oder als Paket beauftragbar.

Importiert Ihr Unternehmen Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom oder Wasserstoff, kommt der CO2-Grenzausgleich hinzu – dafür gibt es unsere CBAM-Beratung. Umfang, Zeitplan und Preis erhalten Sie vorab schriftlich, als Festpreisangebot innerhalb von 48 Stunden.

Wesentlichkeit

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, sauber dokumentiert.

Nach ESRS 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772, Kapitel 3) ist ein Nachhaltigkeitsthema wesentlich, wenn es aus der Auswirkungsperspektive wesentlich ist, aus der finanziellen Perspektive – oder aus beiden. Die Auswirkungsperspektive blickt nach außen: tatsächliche oder potenzielle, positive oder negative Auswirkungen auf Mensch und Umwelt, im eigenen Geschäft und entlang der Wertschöpfungskette, kurz-, mittel- und langfristig. Die finanzielle Perspektive blickt nach innen: Risiken und Chancen für Finanzlage, Ergebnis, Cashflows, Kapitalkosten und Kapitalzugang.

Eine Perspektive genügt: Ein Thema fliegt nicht aus dem Bericht, nur weil es kurzfristig keine Zahl im Abschluss bewegt. Genau hier scheitern viele Analysen – als Workshop-Poster angelegt statt als belastbares Register von Auswirkungen, Risiken und Chancen, das einer Prüfung standhält.

Die Wesentlichkeitsanalyse ist nach CSRD der Ausgangspunkt des gesamten Berichts – sie entscheidet, welche Datenpunkte Sie überhaupt erheben müssen. Wir führen sie in wenigen Wochen durch: Themen-Longlist, Bewertung mit Fachbereichen und Stakeholdern, am Ende ein dokumentiertes IRO-Register samt Wesentlichkeitsmatrix. Dasselbe Verfahren trägt auch freiwillige Berichte.

CSRD-Pflicht 2026

Wer muss wann berichten?

UnternehmenLage seit Omnibus IErster Bericht
Über beiden Schwellen: mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Mio. Euro NettoumsatzCSRD-berichtspflichtig, Bericht nach ESRS2028 über das Geschäftsjahr 2027
Welle-1-Unternehmen unterhalb der neuen Schwellenhaben für 2024 und 2025 berichtet; fallen mit der nationalen Umsetzung aus der PflichtÜbergang je Mitgliedstaat
Kapitalmarktorientierte KMU (frühere Welle 3)keine Berichtspflicht mehrentfällt – freiwillig nach VSME
KMU und Zulieferer außerhalb der Pflichtfreiwillig; Banken und Großkunden fragen dennoch Daten an – der VSME-Standard soll als Deckel begrenzen, was abgefragt wirdjederzeit möglich

Stand 31. Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: Richtlinie (EU) 2026/470 (Omnibus I, in Kraft seit 18. März 2026, Umsetzung bis 19. März 2027) und Richtlinie (EU) 2025/794 (Stop-the-clock).

Software + Beratung

Nachhaltigkeitsberatung mit eigener Plattform.

Wir trennen nicht zwischen Beratung und Werkzeug: Datenerhebung, Emissionsfaktoren und Berichtsentwürfe laufen über Karbon360°, unsere eigene ClimateTech-Plattform. Statt einer Excel-Wüste entsteht ein Datenbestand, der im nächsten Berichtsjahr wiederverwendbar ist und gegenüber Bank, Kunde und Prüfer belegbar bleibt.

Gerechnet wird nach dem GHG Protocol, über Scope 1, 2 und 3, mit länderspezifischen Emissionsfaktoren statt regionaler Durchschnitte. Mehr zur Plattform: karbon360.tech.

Karbon360°-Dashboard mit strukturierten ESG- und Emissionsdaten für den Nachhaltigkeitsbericht
Climate technology built in Kosovo

Karbon360°

Karbon360° wandelt Energie- und Geschäftsdaten in strukturierte Treibhausgas-Inventare – Scope 1, 2 und 3 nach GHG Protocol, exportfertig für Nachhaltigkeitsbericht, Bankfragebogen und Kundenanfrage.

Scope 1, 2 & 3GHG Protocol inventoriesEmission-factor traceabilityAudit trails
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Die Frage ist 2026 nicht mehr nur, ob Sie berichten müssen – sondern was Banken und Kunden sehen wollen, bevor sie unterschreiben.

FAQ

Frequently asked.

Gilt die CSRD nach dem Omnibus noch für unser Unternehmen?
Berichtspflichtig sind Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und zugleich mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz (Richtlinie (EU) 2026/470); der erste Bericht folgt 2028 über das Geschäftsjahr 2027. Kapitalmarktorientierte KMU sind ganz aus der Pflicht. Für Welle-1-Unternehmen unterhalb der Schwellen hängt der Übergang an der nationalen Umsetzung bis zum 19. März 2027. Wir prüfen Ihren Status im Erstgespräch – schriftlich und mit Begründung.
Was ist eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse?
Die Bewertung jedes Nachhaltigkeitsthemas aus zwei Richtungen: Auswirkungen des Unternehmens auf Mensch und Umwelt (Inside-out) und finanzielle Risiken und Chancen für das Unternehmen (Outside-in). Wesentlich ist ein Thema schon, wenn eine der beiden Perspektiven greift – so definiert es ESRS 1 (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772, Kapitel 3). Das Ergebnis bestimmt, worüber Ihr Bericht überhaupt berichten muss.
Was ist der VSME-Standard – und reicht er unseren Kunden?
Der VSME ist der freiwillige Nachhaltigkeitsstandard für KMU, entwickelt von der EFRAG und als Anhang der Empfehlung (EU) 2025/1710 vom 30. Juli 2025 veröffentlicht. Er ist zugleich als Deckel für die Wertschöpfungskette gedacht: Großunternehmen und Banken sollen von KMU-Lieferanten nicht mehr Nachhaltigkeitsdaten verlangen, als der VSME abdeckt. Für die meisten Banken- und Kundenanfragen ist ein sauberer VSME-Bericht deshalb die effizienteste Antwort.
Was kostet eine ESG-Beratung?
Das hängt vom Zuschnitt ab – ein VSME-Bericht ist etwas anderes als eine vollständige CSRD-Vorbereitung mit Wesentlichkeitsanalyse und CO2-Bilanz. Verbindlich ist bei uns der Weg zum Preis: Nach dem Erstgespräch erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden ein schriftliches Festpreisangebot mit Umfang, Zeitplan und Preis.
Können wir unseren Nachhaltigkeitsbericht komplett erstellen lassen?
Ja. Wir strukturieren den Bericht entlang des gewählten Rahmens (ESRS oder VSME), erheben die Daten über Karbon360°, schreiben die Texte und liefern prüffähige Anhänge. Ihre Rolle: Daten freigeben, Aussagen prüfen, entscheiden. Der Bericht bleibt Ihr Dokument – inklusive aller Rohdaten und Berechnungen.
Ab wann gelten die vereinfachten ESRS?
Die Kommission hat den delegierten Rechtsakt zu den überarbeiteten ESRS am 3. Juli 2026 angenommen; im Oktober 2026 lief noch die Prüfphase von Parlament und Rat. Verpflichtend gelten sie für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2027 beginnen; die freiwillige Anwendung schon für 2026 hängt an der rechtzeitigen Veröffentlichung im Amtsblatt.
Sprechen Sie mit Habitat

Klarheit über Ihre Berichtspflichten – in einem Gespräch.

Schildern Sie uns kurz Größe, Märkte und die Anfragen, die bei Ihnen auflaufen. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung Ihres CSRD-Status und innerhalb von 48 Stunden ein schriftliches Festpreisangebot.